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Rechtliches

Vitalpilzprodukte sind nach dem Schweizer Recht Lebensmittel und gelten nicht als Nahrungsergänzungsmittel wie in der EU. Daher gilt für unsere Produkte das Schweizer Lebensmittelrecht. Gemäss Schweizer Lebensmittelrecht dürfen nur solche Lebensmittel (Produkte) in Verkehr gebracht werden (verkauft werden) welche auf der sogenannten Positivliste stehen.

Die Vitalpilzprodukte fallen unter die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speisepilze und Hefe und dort insbesondere unter Artikel 3. Dieser definiert im Anhang 1 welche Pilze in der Schweiz zulässig sind. Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung. Die Liste der zulässigen Pilze (Positivliste) beginnt auf Seite 8.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050171/201201010000/817.022.106.pdf

Pilzprodukte von Pilzen die nicht auf dieser Positivliste stehen brauchen zwingend eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Ohne die entsprechenden Bewilligungen ist der Verkauf solcher Produkte in der Schweiz illegal. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) spricht solche Bewilligungen pro Produkt aus. Bevor eine Bewilligung ausgesprochen wird, prüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes. Die Bewilligungen gelten 5 Jahre und sind auf ein spezifisches Produkt einer Firma bezogen. Wiederverkäufer von Firmen mit Bewilligungen können diese Bewilligungen auch nutzen.

Bewilligten Produkten vergibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine sogenannte BLV N Nummer. Diese muss integraler Bestandteil der Etikette auf dem Produkt sein. 

Die Pilze Reishi (Ganoderma lucidum), Raupenpilz (Cordyceps sinensis) und Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) sind in der Schweiz bewilligungspflichtige Pilze. Sämtliche Produkte dieser Pilze brauchen für den legalen Vertrieb in der Schweiz eine BLV N Nummer.

Hawlik Schweiz AG verkauft nur bewilligte Produkte. Sämtliche Reishi- und Cordycepsprodukte von uns haben eine Bewilligung.

Achtung: Da das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) noch keine Produkte des Pilzes Coriolus versicolor bewilligt hat, führen wir diese auch nicht in unserem Sortiment.